Straffälligenhilfe
Betreuung endet nicht an der Gefängnistür
Eine Wiedereingliederung von Straffälligen im Sinne einer Resozialisierung ist eine umfassende, gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Vermehrt erleben wir bei unserer Tätigkeit auf der Straße, dass suchtranke oder auch obdachlose Menschen straffällig werden. Im Grunde reicht hierfür schon das sogenannte „Schwarzfahren“ mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, was im Deutschen Recht als Beförderungserschleichung geahndet wird. Aufgrund ihrer vorherrschenden Situation fehlt meist das nötige Geld um ein Ticket zu lösen. Werden sie erwischt, erfolgt eine Geldstrafe, welche nicht bezahlt werden kann. Schon beginnt die Abwärtsspirale. Wer seine Geldstrafe nicht bezahlen kann, muss bei der Vollstreckungsbehörde einen Antrag auf Umwandlung der Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit stellen. Wird diese Antragsstellung in der vorgegebenen Frist versäumt, droht irgendwann die Haft.
Natürlich sind aber auch konsumnahe Delikte und allgemeine Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz ein nicht seltener Begleiter eines Drogensüchtigen.
Straffällige brauchen kein Mitleid, sondern Verständnis und Unterstützung
Wenn wir ehrlich sind, steht ein Großteil der Gesellschaft, einem Strafgegangenen erstmal voreingenommen , zurückweisend, verständnislos und vorwurfsvoll gegenüber. Der Strafgefangene wird oftmals als ein Außenseiter betrachtet, den es möglichst aus der Gesellschaft auszugrenzen gilt. Seine Hoffnungslosigkeit und soziale Hilflosigkeit dringen nicht nach draußen. Viele haben guten Willen, aber Besserung braucht Unterstützung. Bereits während der Haft müssen Resozialisierungsarbeit und Prävention beginnen, um eine Rückfälligkeit zu vermeiden. Diese Aufgabe geht uns alle an und ist schlussendlich der ganzen Gesellschaft dienlich. Daher möchten auch wir hier unterstützend tätig werden.
Wie kann Aktion Brücke hier helfen?
Die Möglichkeiten zur Unterstützung gliedern sich für uns in folgende Bereiche
Haftprävention
- Unterstützung bei der Antragsstellung zur Umwandlung einer Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit
- Korrespondenz mit den jeweiligen Zentralstellen der Straffälligenhilfe
- Ableistung von gerichtlich angeordneten Sozialstunden zur Haftvermeidung unter Einbindung von Ehrenamtlichen
- Kontaktaufnahme mit Anwälten und Beistand bei Gerichtsverhandlungen
Betreuung von Strafgefangenen während der Haft
- Briefkontakt zu dem von uns betreuten Häftling halten
- Regelmäßige Besuche des Betreuten im Gefängnis
- Korrespondenz mit der zuständigen Justizvollzugsanstalt
Entlassung und Wiedereingliederung
- Hilfe bei der Vermittlung von Wohnraum, um Obdachlosigkeit zu vermeiden
- Hilfe bei der Suche und Vermittlung von Arbeit
- Unterstützung bei den Entlassungsvorbereitungen
- Unterstützung bei Behördengängen
- Kontaktaufnahme mit dem zugewiesenen Bewährungshelfer
Wie können Sie helfen?
- Treten Sie auch straffällig gewordenen Menschen offen gegenüber
- Seien Sie nicht voreingenommen. Nicht jeder Straffällige ist ein Mörder oder Vergewaltiger
- Verurteilen Sie nicht ohne ausreichende Information über das „Warum“
- Geben Sie eine zweite Chance