Benutzung der Fahrzeuge
Hier erhaltet Ihr alle Informationen rund um die Fahrzeugbenutzung
Wir haben aktuell drei Fahrzeuge zur Benutzung für Touren und Münchner Freiheit, Lebensmittelabholungen aus den Supermärkten und Spendenabholungen gekauft.
Hierbei handelt es sich um folgende Fahrzeuge:
FFB-AB-823 gelber VW Bus:
Der gelbe Bus wird für die Touren, zur Marktabolung, zur Abholung von Spenden und Fahrten zum Wertstoffhof genutzt.
FFB-AB-827 weißer VW Bus:
Der weiße Bus wird für die Touren, zur Marktabolung, zur Abholung von Spenden und Fahrten zum Wertstoffhof genutzt.
FFB-AB-282 Ford Transit:
Der Transit wird für die Touren, zur Marktabolung, zur Abholung von Spenden und Fahrten zum Wertstoffhof genutzt.
FFB-AB-825 gelber VW Caddy:
Der Caddy ist für die Nutzung der Kleiderausgabe an der Münchner Freiheit eingeteilt.
Standorte:
Unterwöchig parken die Fahrzeuge entweder in der Bertha-von-Suttner-Straße, in Germering auf Höhe des Eisstadions oder in der Kriegerstraße 34a, Ecke Erikastraße, in Germering.
Die Schlüssel erhaltet Ihr nach Absprache von uns, Anja oder Vroni.
Wenn ein Fahrzeug benötigt wird, teilen wir Euch den aktuellen Standort mit und legen Euch die Schlüssel zurecht.
Bitte achtet darauf, dass Ihr das Auto richtig parkt. Eine Kostenübernahme bei Strafzetteln durch Falschparken, kann vom Verein nicht übernommen werden.
Tanken:
Alle drei Fahrzeuge sind Dieselfahrzeuge.
Wenn der Tank zur Neige geht, bitte Anja rechtzeitig bescheid geben, sie tankt dann das Auto voll.
Sollte dies mal nicht möglich sein, achtet bitte darauf, dass auf der Tankquittung ausschließlich der Kraftsoff berechnet ist. Sonst können wir den Beleg nicht verbuchen.
Bitte schreibt Euch vor dem Tanken (am Besten auf dem Tankbeleg vermerken) den Kilometerstand auf.
Die Tankquittung dann bitte bei nächster Gelegenheit bei Anja einreichen. Sie kümmert sich um die Kostenerstattung.
Versicherungsschutz:
Alle drei Fahrzeuge sind bei der VHV-Versicherung Haftpflicht und Teilkasko versichert.
Eine Kopie der Versicherungsausweise findet Ihr jeweils in der Sonnenblende auf der Fahrerseite.
Wenn ihr mit unseren Vereinsfahrzeugen unterwegs seid, gilt für Euch, im Falle eines Unfalls der Versicherungsschutz.
Verhalten im Falle eines Unfalls:
Wie Ihr Euch im Falle eines Unfalls verhalten müsst, findet Ihr hier.
Bitte informiert auf jeden Fall die Polizei, auch wenn die Schuldfrage eindeutig erscheint.
Kostenerstattungen:
Anja kümmert sich grundsätzlich um das Tanken, Fahrten zur Waschanlage, Auffüllen von Flüssigkeiten, etc. für die Autos.
Solltet Ihr dennoch mal eine Auslage haben, so sprecht das bitte vorher mit uns ab.
Wie bereits erwähnt, können wir keine Kostenerstattung für Falschparken, Bußgelder oder Geschwindigkeitsüberschreitungen übernehmen.
Fahrzeugpapiere:
Den Fahrzeugschein und die kopierten Versicherungskärtchen findet ihr im gelben Bus und im Caddy jeweils in der Sonnenblende auf der Fahrerseite. Beim weißen Bus befinden sich die Papiere im Bordhandbuch im Handschuhfach.
Einteilung der Fahrzeuge:
Wenn Ihr unterwöchig ein Fahrzeug benötigt, wendet Euch bitte an Anja oder Vroni.
Zur Einteilung der Fahrzeuge für die Touren, wendet Euch bitte an Vroni oder Andrea.
Zur Einteilung der Fahrzeuge für die Marktabholungen, wendet Euch bitte an Frances oder Anja.
Eine private Nutzung der Fahrzeuge können wir aus Versicherungsgründen nicht erlauben.
Aufleuchten von Warnleuchten:
Beim Aufleuchten von Warnleuchten im Auto, oder einer Panne gebt bitte unmittelbar Anja bescheid. Sie kümmert sich dann um einen Termin in der Werkstatt.
Besonderheit: Beim Caddy leuchtet ab und an die Rußpartikel-Warnleuchte auf. Dies ist kein Grund zur Panik. Auf der A-Säule der Fahrerseite klebt innen ein großer Aufkleber, der beschreibt was zu tun ist. Keine Sorge, wenn die Leuchte angeht, dann fahrt ganz normal weiter und schaltet beim Parken einfach den Motor einen Moment lang nicht ab bis das Symbol verschwindet.
Voraussetzung für das Führen der Vereinsfahrzeuge:
Voraussetzung ist der Besitz eines gültigen Führerscheins, welcher bei Verlangen dem Vorstand vorzulegen ist. Bei Fahren ohne Führerschein erlischt (nicht nur) der Versicherungsschutz.
Wir bitten um die Einhaltung der geltenden StVO.
Bitte teilt uns mit, falls Ihr Medikamente nehmen müsst, welche die Fahrtauglichkeit beeinflussen.
Alkohol am Steuer ist ein absolutes No Go!! Das bezieht sich auch auf die Einnahme von wahrnehmungsbeeinflussenden Substanzen.